Gepl. Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes (LSG)
Durch die Neuausweisung des LSG-Gebietes „Rosengarten-Kiekeberg-Stuvenwald“ als Landschaftsschutzgebiet (LSG) sollen Natur und Landschaft im Schutzgebiet erhalten und entwickelt werden. Das Landschaftsschutzgebiet „Rosengarten-Kiekeberg-Stuvenwald“ wurde am 27.10.1965 unter Schutz gestellt. Es gehört damit zu den ältesten Schutzgebieten des Landkreises Harburg.
Die Unterlagen werden nun erneut ausgelegt, da sich im ersten Beteiligungsverfahren erhebliche Änderungen ergeben haben.
Der Entwurf der LSG-Verordnung mit der Begründung und die dazugehörigen Karten werden im Zeitraum vom 27. August 2020 bis einschließlich 28. September 2020 bei der Gemeinde Rosengarten ausgelegt.
Zeitgleich können die Unterlagen auch auf der Seite des Landkreises
https://www.landkreis-harburg.de/portal/seiten/schutzgebiete-lsg-rosengarten-kiekeberg-stuvenwald-901001542-20100.html
eingesehen werden.
Anregungen und Bedenken können bei der Gemeinde Rosengarten und beim Landkreis Harburg per E-Mail ( ) abgegeben werden.
Alle zur ursprünglichen Entwurfsfassung abgegebenen Stellungnahmen werden erneut in die im weiteren Verfahren ausstehende Abwägung einbezogen. Eine Wiederholung der bereits abgegebenen Stellungnahmen ist somit nicht erforderlich. Gleiches gilt für die Meldung einer Fehlanzeige.